Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tourismus-Service Hörnum für die Vermittlung von Unterkünften
Sehr geehrter Gast,
der Tourismus-Service Hörnum, Rantumer Str. 20, 25997 Hörnum (im folgenden „TSH“ genannt) vermittelt Ihnen den Abschluss eines Vertrages (im folgenden „Beherbergungsvertrag“ genannt) mit einem Beherbergungsbetrieb (im folgenden BHB abgekürzt) über Ihre Unterkunft in Hotels, Pensionen, Privatunterkünften, Ferienwohnungen und Ferienhäusern, mit und ohne Verpflegung. BHB im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Endanbieter als auch von den Endanbietern beauftragte Agenturen oder Vermittler. Mit der Buchung erkennen die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit an. Bitte lesen Sie die Bedingungen deshalb sorgfältig durch.
1. Stellung des TSH als bloßer Vermittler
Der TSH schließt den Beherbergungsvertrag im Namen und mit Vollmacht des BHB ab. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und den BHB zustande. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag haftet ausschließlich der BHB, nicht der TSH, der nur Vermittler ist. Die Vermittlungstätigkeit des TSH beschränkt sich auf den Abschluss des Beherbergungsvertrages zu den Bedingungen, der der BHB dem TSH vorgegeben hat.
2. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande durch den Zugang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung des TSH nach einer mündlichen Anfrage per Telefon oder einer schriftlichen Anfrage per Brief, Fax oder E-Mail des Gastes, unter Angabe seiner vollständigen Heimatanschrift, beim TSH. Die Unterzeichnung eines vom BHB übersandten Mietvertrages durch den Gast ist für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages nicht maßgebend.
3. Reiserücktrittskostenversicherung Der Gast wird von seinen Zahlungsverpflichtungen aus des Beherbergungsvertrages nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, die Unterkunft nicht nutzen kann. Der TSH empfiehlt dem Gast deshalb dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
4. Anreise- und Zahlungsbedingungen
Die Anreise- und Zahlungsbedingungen wird der Gast dem BHB gesondert aufgeben. Zahlungen des Gastes sind ausschließlich an den BHB und nicht an den TSH zu leisten.
5. Haftung des TSH
5.1. Soweit eine Haftung des TSH als bloßer Vermittler überhaupt in Betracht kommt, haftet der TSH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit letztere mindestens auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des TSH, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des TSH ausgeschlossen.
5.2. Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Die Benutzung des Unterkunftsverzeichnisses zum Zwecke entgeltlicher gewerbsmäßiger Adressenänderung an Dritte ist unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise, insbesondere auch die Benutzung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken ist untersagt und wird wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verletzung des Urheberrechts geahndet. Alle Rechte sind dem Herausgeber vorbehalten.
6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
6.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem BHB sowie dem TSH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten zwischen dem TSH und einem Gast aus diesen Geschäftsbedingungen sind für die Gemeine Hörnum zuständige Gerichte.
6.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen des Gastes mit dem BHB oder dem TSH unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand Dezember 2010
Allgemeine Reisebedingungen des Tourismus-Service Hörnum
Gastaufnahmebedingungen für Beherbungsleistungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in Hörnum entschieden haben. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB abgekürzt). Beherbergungsverträge können durch eine Vermittlungsstelle als Vermittler oder mit dem Beherbergungsbetrieb direkt zustande kommen. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Beherbergungsvertrages. Lesen Sie diese Bedingungen bitte daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) oder der Vermittlungsstelle als Vermittler des BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB oder durch die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, die auf den Beherbergungspreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 10 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des BHB zu leisten.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Die gesamte Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, am Tag der Anreise an den BHB zu bezahlen. Ggf. erst während des Aufenthaltes anfallende verbrauchsabhängige Kosten gemäß Ziffer 3.2 sind spätestens am Tage der Abreise zu entrichten.
4.4 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
4.5 Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgemäß geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessungen ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual:
Bei Übernachtung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären. Hat der Gast die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte bis 10 Uhr zu räumen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Betriebsort verklagen.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.