Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tourismus-Service Hörnum für die Strandkorbvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tourismus-Service Hörnum für die Strandkorbvermietung

Strandkörbe können vorab nur in schriftlicher oder elektronischer Form angenommen werden. Für die Vorausbuchung von Strandkörben stehen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Falls wir Ihrem Wunsch nicht voll entsprechen können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Hundehalter, die ihren Hund mit an den Strand nehmen möchten, werden gebeten, ausschließlich die dafür reservierten Strandabschnitte aufzusuchen. Selbstverständlich sind auch hier Strandkorbbestellungen möglich.

Zahlungsbedingungen für Strandkörbe

Sofern die Zahlung nicht bei der Online-Buchung mittels dort angebotener Zahlungsmöglichkeiten erfolgt ist, ist nach Erhalt der Rechnung diese innerhalb von 14 Tagen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

Rücktrittsgebühren

Für jede Stornierung oder Änderung von Buchungen wird eine Gebühr von € 15,‐‐ erhoben.

Stornierungen bzw. Änderungen müssen fünf Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit bei dem Tourismus‐Service Hörnum schriftlich vorliegen. Die Buchung wird für den Tourismus‐Service Hörnum erst dann verbindlich, wenn Ihnen die Buchung der gewünschten Leistung durch Zusendung der Unterlagen schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.

Datenschutz

Die mit dem Buchungsservice übermittelten Daten werden von dem Tourismus‐Service Hörnum nach den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Tourismus‐Service Hörnum / Sylt. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen beider Vertragspartner ist Hörnum / Sylt. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Bezirk des Sitzes des Tourismus-Service Hörnum vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Strandkorbvermietung – Vertragsbedingungen

Der Tourismus‐Service Hörnum vermietet Strandkörbe:

1. direkt am Strand durch die Strandkorbwärter,

2. über das Internet über die Internetseite www.hoernum.de

zu den nachfolgenden Bedingungen, mit denen sich der Gast durch die Zahlung der Strandkorbmiete (bei 1) oder das Absenden einer konkreten Buchungsanfrage bzw. einer Online-Buchung einverstanden erklärt (bei 2).

§ 1 ‐ Verlängerung der Mietzeit

Eine Verlängerung der Strandkorbmietzeit‐ Verfügbarkeit vorausgesetzt ‐ wird wie eine Neubuchung behandelt.

§ 2 ‐ Preise

1. Die Preise sind festgelegt in der Entgeltordnung des Tourismus‐Service Hörnum und gestaffelt nach Mietdauer.

2. Die aktuellen Preise finden Sie unter dem Menüpunkt " Buchen" à "Strandkörbe" auf unserer Internetseite www.hoernum.de

§ 3 ‐ Rückzahlungen

1. Die Rückzahlung der Strandkorbmiete ist nur bei nachgewiesenen Todes‐ oder schweren Krankheitsfällen innerhalb der Familie des Mieters möglich.

2. Ausgeschlossen sind u.a. auch Rückzahlungen in Fällen höherer Gewalt (z.B. Bergungs‐ bzw. vorbeugende Maßnahmen bei Sturmflutgefahr), wenn die Nutzung des Strandkorbes zeitweise nicht oder nur beschränkt möglich ist.

3. In Hörnum finden am Weststrand jedes Jahr Sandaufspülungen statt, die dem Küstenschutz dienen. Sobald uns die jeweiligen Termine bekannt sind, werden wir diese auf unseren Internetseiten bekannt geben. Wer mit seiner Strandkorbbuchung von einer Sandvorspülung betroffen ist (d.h. man kommt aufgrund von Spülarbeiten oder verlegten Rohren nicht in direkter Linie vom Strandkorb ans Meer) hat Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Strandkorb oder auf eine Rückerstattung in Höhe von 50% für jeden Buchungstag, der von o.g. Einschränkungen betroffen ist. Die Möglichkeit der Umbuchung hängt von der Verfügbarkeit von Strandkörben ab und kann leider nicht garantiert werden.

§ 4 ‐ Kontrollen

1. Die Benutzung eines Strandkorbes ohne gültige Strandkorbquittung ist nicht gestattet. Die Strandkorbwärter und andere Mitarbeiter des Tourismus-Service Hörnum sind jederzeit berechtigt, Kontrollen auszuüben und sich die Buchungsbelege sowie Ihre Gästekarte vorzeigen zu lassen.

2. Wer einen Strandkorb benutzt, ohne im Besitz eines gültigen Buchungsbeleges zu sein, muss an Ort und Stelle den jeweiligen gültigen Tagesmietpreis bezahlen.

§ 5 ‐ Befugnis des Tourismus-Service Hörnum zum Schutz der Strandkörbe

Bei Gefahr ist den Anweisungen des Tourismus‐Service Hörnum und seiner Beauftragten unverzüglich Folge zu leisten. Die Feststellung einer Gefahrensituation obliegt allein dem Tourismus‐Service Hörnum und seinen Beauftragten.

§ 6 ‐ Benutzung, Überlassung und Untervermietung der Strandkörbe

1. Die Körbe sind schonend und pfleglich zu behandeln. Wir versuchen selbstverständlich die Wünsche des Zusammenstellens zu berücksichtigen. Wir bitten aber um Verständnis, dass gerade in den stark frequentierten Saisonzeiten aufgrund der Vielzahl der Gäste und etwaiger Platzierungswünsche der jeweiligen Korbwärter entsprechende Umplatzierungen nur nacheinander umsetzen kann und es somit unter Umständen zu Verzögerungen kommen kann. Mit der Anmietung eines Strandkorbes ist kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz verbunden.

2. Das Umstellen, Umwerfen oder das Abstützen der Körbe mit Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Jegliches Feiern oder Übernachten in den Körben sowie das Feuermachen am Strand verstößt gegen die Strand‐ und Badeordnung und ist strengstens verboten.

3. Die Strandkörbe dürfen nicht in Strandburgen/Kuhlen gestellt werden, da dies ihre Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert. Im gesamten Strandbereich ist aus Gründen des Küstenschutzes das Bauen von Strandburgen/Kuhlen nicht gestattet.

4. Der Aufenthalt mit Hunden ist nur an den speziell für Hunde reservierten Strandabschnitten gestattet.

5. Sofern Sie Ihren gemieteten Strandkorb anderen Personen zur Nutzung überlassen, haben Sie sicherzustellen, dass diese Personen diese AGBs zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.

6. Eine entgeltliche Unter- oder Weitervermietung unserer Strandkörbe ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Tourismus-Service Hörnum nicht gestattet.

7. Bei Verstößen gegen die Absätze 1. bis 6. ist der Tourismus‐Service Hörnum berechtigt, die Buchung des Strandkorbes ersatzlos zu stornieren und eine weitere Nutzung zu untersagen. Für eventuelle Schäden haftet der Mieter.

8. Bei Sturmfluten, Bergungsmaßnahmen sowie Änderungen der Strandverhältnisse durch Sandaufspülungen, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.

§ 8 ‐ Haftung

1. Der Tourismus‐Service Hörnum haftet nicht für Unfälle, die aus der Anmietung von Strandkörben entstehen.

2. Der Tourismus‐Service Hörnum übernimmt für zurückgelassene Sachen, die z. B. bei Bergungsmaßnahmen im Strandkorb verloren gehen, keine Haftung.

§ 9 ‐ Inkrafttreten

Diese Strandkorbvermietungsbedingungen treten zum 23.02.2024 in Kraft.

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